Wohngemeinschaften
Kostenübersicht
Zur Klärung der individuellen Kosten ist eine Beratung im Vorfeld selbstverständlich. Im Folgenden finden Sie daher zunächst eine Aufstellung aller Kostenbestandteile:
Miete
Die Mietkosten varrieren je nach Zimmergröße und setzen sich zusammen aus den Mietkosten für das eigene Zimmer sowie die anteilig gemieteten Gemeinschaftsflächen.
Hauswirtschaftsgeld
Jeder Mieter zahlt in die gemeinschaftliche Haushaltskasse für Verpflegung und Verbrauchsgüter monatlich 250 Euro ein. Für die Haushaltskasse besteht ein eigenes Haushaltsbuch, sodass jede Einzahlung und Entnahme genauestens nachvollzogen werden kann. Alle Belege werden gesammelt, aufgelistet und von der Pflegedienstleitung kontrolliert.
Kosten der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen und werden bis zur Höhe des gesetzlichen Anteils der Pflegekassen von diesen übernommen. Ein Eigenanteil wird aus privaten Mitteln oder bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Bezirksamt übernommen.
Für die Bezahlung der Betreuung und Beschäftigung kann der monatliche Pflegekassenbetrag für die Entlastungsleistungen eingesetzt werden (125 EUR).
Medizinische Behandlungspflege
Die ärztlich verordnete Behandlungspflege wie zum Beispiel die Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel zahlt die Krankenkasse.